| |
Abnahmen n. § 19(3) StVZO |
 |
| |
|
Viele An- und Umbauten erzwingen eine Abnahme - in jedem Fall jene, denen ein Teilegutachten zu Grunde liegt. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Unser Prüfteam führt folgende Abnahmen für Sie durch:
- Abgasanlagen
- Ablastungen
- Auflastungen
- Fahrwerksänderungen
- Karosseriebausätze
- Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO - Tempo-100-Plakette
- Leistungsreduzierungen
- Leistungssteigerungen
- Rad-Reifen-Kombinationen
- Rückrüstung in den Originalzustand
- Scheiben & Folien
- Sonderlenker / Sonderlenkräder
- Zusatzheizungen
- Änderungen der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO
- auf Wunsch Kupplungskugel mit Halterung (Anhängekupplung)
|
| |
Um eine Abnahme erfolgreich durchführen zu können benötigen wir die nachstehenden Unterlagen:
- Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief bzw. Zulassung Teil I
- das Fahrzeug selbst
- ein gültiges Teilegutachten/Teilegenehmigung
- wenn vorhanden eine Einbau-/Montageanleitung
- sofern es die Auflagen des Gutachtens erfordern, den Nachweis einer Fachwerkstatt über den Einbau
|
|