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| Gassystemeinbauprüfung (GSP), Gasanlagenprüfung (GWP) | |||
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| An Fahrzeugen mit einer verbauter Gasanlage (LPG/CNG) muß bei der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 eine GWP durchgeführt werden. Diese ist im HU-Bericht zu dokumentieren. Wird die GWP in der Werkstatt durchgeführt, so ist die Werkstattkonrollnummer zu übernehmen. Eine GWP kann entfallen, wenn zum Zeitpunkt der HU die GWP nicht länger als 1 Jahr zurückliegt. Machen Sie gleich einen Termin mit unserem Prüfteam aus. |
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